Unsere Praxis

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Öffnungszeiten

Termine werden individuell von montags bis freitags vereinbart. Falls Sie uns einmal nicht erreichen, so sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann, sobald wie möglich, zurück.

Behandlungskosten

Durch das Rehabilitationsgleichungsgesetz von 1974 wurde die Kostenübernahme der logopädischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet. Sofern keine Befreiungsbescheinigung vorliegt, muss (wie bei Medikamenten auch) vom Patienten ein Eigenanteil von 10% zzgl. Rezeptgebühr gezahlt werden. Kinder sind davon ausgenommen.

Einblicke